206; Straf- und Zivilkläger L.________, pag. 214). Als dieser das Blut an seinen Händen gesehen habe, habe sich dieser umgedreht und im Affekt den herannahenden, bereits oben erwähnten V.________-Fan, gepackt, der sich aus der Gruppierung gelöst habe und auf die Polizeikräfte zugekommen sei. Die beiden hätten kurz darauf wieder getrennt werden können (Einsatzleiterin AI.________, pag. 206; bestätigt durch den Straf- und Zivilkläger I.________ selbst, der angab, sich zur Polizei begeben zu haben, als plötzlich komischerweise Herr E.________ ohne Vermummung neben ihm gestanden sei, er habe dann mit der Polizei gesprochen und habe dann mit E._