_, der dabei ergänzend ausführte, dass diverse Steine das Polizeifahrzeug getroffen hätten, pag. 199; Straf- und Zivilkläger J.________, der zusätzlich erwähnte, selbst an der Hand von einem Schotterstein getroffen worden zu sein, pag. 201). Ein Sicherheitsbeauftragter, namentlich der Straf- und Zivilkläger I.________, der sich zwischen der Gruppierung und der Polizei befunden habe, sei durch einen Direktschuss von einem Schotterstein an der Stirn getroffen worden (Einsatzleiterin AI.________, pag. 206; Straf- und Zivilkläger L.________, pag.