Es seien sofort alle nach hinten gerannt und hätten Schottersteine behändigt (pag. 205). Der Straf- und Zivilkläger K.________ gab diesbezüglich an, dass ein Teil der Männer aus der Gruppierung Sturmmasken hervorgeholt habe. Sie hätten sogleich Schottersteine behändigt (pag. 199). Dem Berichtsrapport von Straf- und Zivilkläger J.________ ist demgegenüber zu entnehmen, dass sich alle aus der Gruppierung mit Sturmmasken vermummt hätten und hinter den Zug zu den Gleisen gerannt seien (pag. 201), während der Zivilkläger P.________ angab, einige aus der Personengruppe hätten sich vermummt und Schottersteine behändigt (pag.