Hingegen liegen keine Angaben vor, dass alle aus der Gruppe telefonischen Kontakt mit den Fans im Zug aufgenommen hätten. Aufgrund dieser voneinander divergierenden Angaben lässt sich daher nicht erstellen, dass alle der Gruppierung und damit auch die Beschuldigten, von welchen keiner als telefonierende Person identifiziert wurde, unisono mit den Fans im Zug telefoniert, diese über die Anwesenheit der Polizeibeamten informiert und aufgefordert hätten, sich bereit zu machen und zu vermummen. Erstellt ist demgegenüber gestützt auf die Feststellung der Polizeibeamten zumindest, dass es einige und damit mehrere