Straf- und Zivilkläger J.________, pag. 200). Das Angebot des sich freiwillig Ausweisens hätten zwar einige annehmen wollen, seien jedoch von demjenigen (Beschuldigter E.________) der zu Beginn auf die Einsatzleiterin zugegangen sei, zurückgehalten worden (Einsatzleiterin AI.________, pag. 205; Straf- und Zivilkläger K.________, pag. 199; Straf- und Zivilkläger L.________, pag. 214). Nur einer habe die Gruppe verlassen und sich der Personenkontrolle unterzogen (Einsatzleiterin AI.________, pag. 205; Straf- und Zivilkläger K.________, pag. 199; Straf- und Zivilkläger J.________, pag. 201; Straf- und Zivilkläger L.________, pag. 214, Zivilkläger P.__