229 Z. 36; 234 Z. 41 ff.) ist dabei erstellt, dass es sich um den Beschuldigten E.________ handelte, was im Übrigen von seiner eigenen Verteidigung nicht in Abrede gestellt wird – aus der Gruppe erklärte in aggressivem Ton, dass demnächst ein Zug mit 400 Personen ankommen würde und dass die Polizei dann nicht mehr hier sein wolle. Die Polizei solle verschwinden, sonst würde sie sowas von auf «d’Schnurre becho» (Einsatzleiterin AI.________, pag. 204 f.; Straf- und Zivilkläger K.________, pag. 198; Straf- und Zivilkläger J.___