Vor Einfahrt des Extrazuges Aus den Wahrnehmungsberichten der Polizeibeamten ergeben sich folgende, für die Phase vor der Einfahrt des Extrazuges relevante Angaben: Die Personen aus der Gruppe hätten sich komplett unkooperativ verhalten, in dem sie sich weder ausgewiesen noch die Fragen zum Aufenthaltszweck in T.________ beantwortet hätten (Einsatzleiterin AI.________, pag. 204; Straf- und Zivilkläger K.________, pag. 198; Straf- und Zivilkläger J.________, pag. 200; Straf- und Zivilkläger L.________, pag. 214). Einer – gestützt auf die Aussagen der Straf- und Zivilkläger K.________ und J.________ (pag. 229 Z. 36;