50 zeug sind damit ebenfalls erstellt. Ebenso erstellt ist die aufgrund den Ausschreitungen entstandene Verletzung des Straf- und Zivilklägers I.________ (vgl. hierzu die Ausführungen im Rahmen der allgemeinen Beweiswürdigung, E. 15 hiervor). Zu beleuchten ist demgegenüber das am Bahnhof Vorgefallene, wobei die Geschehnisse nachfolgend in zwei Phasen unterteilt werden, die Phase vor Einfahrt des Extrazuges und die Phase bei/nach Einfahrt des Extrazuges. Vor Einfahrt des Extrazuges