___ gewesen, mehr nicht (pag. 1648). 16.2.3 Würdigung der Kammer Dem vorinstanzlichen Ergebnis, wonach die Personengruppe, welche durch die Polizei hätte kontrolliert werden sollen, aus 11 Personen bestand und für sich allein noch keine Zusammenrottung mit friedensstörender Grundstimmung darstellte, kann sich die Kammer vorbehaltlos anschliessen. Ergänzungen durch die Kammer sind hierzu keine angezeigt. Weiter zeigt die Fotodokumentation vom 14. November 2019 (pag. 113 ff.) die Beschädigungen des zivilen Polizeifahrzeugs (VW T6 Kombi) mit der Kontrollschildnummer BE .