Dem Beschuldigten E.________ sei klar gewesen, dass die aus dem Zug kommenden Ultras davon ausgingen, die Polizei habe jemanden von ihnen in Gewahrsam. Er habe etwas dagegen unternehmen wollen, weshalb er nicht in den Zug eingestiegen sei, sondern das Gespräch mit der Einsatzleiterin AI.________ habe suchen wollen. Der Weg über das Perron 1 sei jedoch von den Fans versperrt gewesen, weshalb er über die nördliche Seite des Bahnhofgebäudes zum Durchgang beim Kiosk gerannt sei. Gemäss der Vorinstanz würden die Aussagen des Straf- und Zivilklägers I.___