47 Behändigen von Schottersteinen, Flaschen und Fahnenstangen sowie teilweise durch Vermummung umsetzte. Schliesslich wurde die Bedrohung auch in die Tat umgesetzt, indem die grosse Gruppierung Schottersteine nach den Polizisten und deren Fahrzeug warfen, wobei das Polizeiauto einen massiven Sachschaden erlitt (Deliktsbetrag: CHF 3'965.82) und der M.________-Mitarbeiter I.________ am Kopf massgeblich verletzt wurde. Dass nicht noch weitere und gravierende Personenschäden entstanden sind, ist alleine dem Zufall zu verdanken.