Es gebe keinen Hinweis, der darauf schliessen lassen würde, dass sich jemand der Gruppe der Stadionverbötler (abgesehen von AL.________, der sich in der Personenkontrolle bei der Polizei befunden habe) zu diesem Zeitpunkt von der Gruppe abgewendet und abgesondert hätte. Dies liesse sich kaum in einen natürlichen Geschehensablauf einbetten, zumal höchst unwahrscheinlich sei, dass die Beschuldigten zuerst die anderen Fans angestachelt hätten, um sich dann bei deren Eintreffen selbst zu entfernen und sich nicht an den Ausschreitungen zu beteiligen. Es sei zudem nicht naheliegend, dass sich gerade die «Stadionverbötler» aus dem Staub gemacht haben sollten.