– zuvor jemand aus der kleineren Gruppe losgelöst hätte, als sich die anderen Fans aus dem Extrazug auf das Gleis begeben hätten. Vielmehr werde gestützt auf die Ausführungen im Bericht der Einsatzleiterin deutlich, dass sich die Gruppe der hier angeklagten «Stadionverbötler» als erstes mit Steinen bewaffnet und sich zum hinteren Teil des Zuges begeben habe, wo sie sich mit den restlichen aus dem Zug aussteigenden V.________ Fans vermischt hätten. Es gebe keinen Hinweis, der darauf schliessen lassen würde, dass sich jemand der Gruppe der Stadionverbötler (abgesehen von AL.