Diese seien nicht nur teilweise vermummt, sondern zudem mit Schottersteinen, Alkoholflaschen und Fahnenstangen bewaffnet gewesen. Zur Frage, wer von der 11er Gruppe sich nun aktiv an der grösseren Gruppe von 40 Leuten, von welchen die Steinwürfe ausgegangen seien, beteiligt habe, erwog die Vorinstanz, die Aufforderung, sich auf dem Gleis zu besammeln und mit Steinen zu bewaffnen, sei gestützt auf die übereinstimmenden Aussagen des Strafund Zivilklägers I.________ und den vor Ort anwesenden Polizeibeamten zweifelsfrei von der Gruppe der «Stadionverbötler» ausgegangen. Diese hätten kurz vor