_ sei vermutungsweise Kontakt zu den Fahrgästen im Zug aufgenommen worden, was schliesslich durch den Straf- und Zivilkläger I.________ bestätigt worden sei. Es sei daher erstellt, dass die aus 11 Personen bestehende Gruppierung die sich in Anfahrt befindlichen Fans über die Polizeiintervention informiert hätten. Dem Berichtsrapport der Einsatzleiterin AI.________ sei weiter zu entnehmen, dass einer der Gruppierung, als der Zug in Sichtweite gewesen sei, gerufen habe, man solle sich vermummen und Steine sammeln, was auch von den Straf- und Zivilklägern ausgeführt worden sei. Gemäss Ereignisbericht hätten sodann, als der Zug in T.____