__ identifiziert worden sei, sei aus dieser Gruppe herausgetreten und habe mitgeteilt, dass bald ein Zug mit 400 Personen ankommen würde und die Polizei dann nicht mehr hier sein sollte. In der Gruppierung hätten laut den anwesenden Polizeibeamten einige beobachtet werden können, welche mit dem Mobiltelefon hantiert und telefoniert hätten, unter anderem sei der Beschuldigte S.________ bei den späteren Einvernahmen als Anrufer genannt worden. Laut der Einsatzleiterin AI.________ sei vermutungsweise Kontakt zu den Fahrgästen im Zug aufgenommen worden, was schliesslich durch den Straf- und Zivilkläger I.________ bestätigt worden sei.