abends um ca. 21:45 Uhr) auch leicht übersehen werden können. Es ist somit kein wesentliches Detail, von welchem hätte erwartet werden dürfen, dass es den Polizeibeamten in jedem Fall aufgefallen und in Erinnerung geblieben wäre. Im Übrigen ergibt sich aus dem Überwachungsfoto, dass der Beschuldigte A.________ an jenem Abend bis auf die Schuhe übereinstimmen mit den sich am Bahnhof befindlichen und von den Polizeibeamten beschriebenen Personen gekleidet war, nämlich mit dunkler respektiver schwarzer Jacke und Jeans (vgl. pag.