Während die Person auf dem ersten Foto schwarze Turnschuhe trägt (pag. 393), sind die Turnschuhe der Person auf dem zweiten Foto weiss (pag. 394). Weiter sind auch in Bezug auf die getragenen Jacken sowie die Gesichtsbeharrung der Personen deutliche Unterschiede erkennbar. Vergleicht man das sich in den Akten befindliche Faber-Foto des Beschuldigten A.________ (pag. 190) mit den beiden Überwachungsfotos des Bancomaten, gelangt man zum Schluss, dass es sich bei der Person auf dem ersten Foto (pag. 393) effektiv um den Beschuldigten A.______