_ aufhielt, dies zusammen mit den Beschuldigten C.________ und E.________ (siehe hierzu die Überwachungsfotos des Bancomaten, pag. 393 ff.). Aktenkundig sind zwei Überwachungsfotos, auf welchen die Identifikation des Beschuldigten A.________ durch eben diese Szenenkenner vermerkt wurde (pag. 393 und 394). Die als Beschuldigter A.________ identifizierten Personen stimmen jedoch in offensichtlicher Weise nicht überein, was insbesondere an den getragenen Turnschuhen der beiden Personen erkennt werden kann. Es handelt sich folglich nicht um ein- und dieselbe Person. Während die Person auf dem ersten Foto schwarze Turnschuhe trägt (pag.