234 Z. 43 f.) und AL.________ als jener, bei welchem er die Personenkontrolle habe durchführen können (pag. 234 Z. 45 f.); - die Einsatzleiterin AI.________ erkannte den Beschuldigten C.________, den Beschuldigten E.________, AN.________ und AL.________ eindeutig wieder (pag. 281 Z. 35 f.) und den Beschuldigten G.________ mit hoher Wahrscheinlichkeit (pag. 281 Z. 36 f.).