42 am Tatort aufgehalten habe. Er sei von niemandem als Teil der Personengruppe am Bahnhof in T.________ identifiziert worden. Im Übrigen habe er schwarze anstatt weisse Schuhe getragen, womit sein Aussehen am damaligen Abend nicht mit der beschriebenen einheitlichen Kleidung der Fans des FC V.________ übereingestimmt habe und mit Sicherheit aufgefallen wäre. Dass sich alle anwesenden Polizeibeamten zwar an die weissen Schuhe hätten erinnern können, die schwarzen des Beschuldigten A.________ aber gerade übersehen hätten, sei lebensfremd.