Dem Sipo-Element gehörten der Zivilkläger P.________ als Fahrer sowie die Straf- und Zivilkläger L.________, J.________ und K.________ an (siehe hierzu den Wahrnehmungsbericht des Straf- und Zivilklägers L.________, welcher die Zusammensetzung explizit erwähnte, pag. 213 f.; vgl. auch die Aussagen des Zivilklägers P.________ zur Zusammensetzung des Sipo-Elements in oberer Instanz, pag. 1631 Z. 25 ff.). Am Bahnhof in T.________ bemerkte das Sipo-Element eine Gruppe Jugendlicher, welche auf den Meldungseingang passte, da die Gruppierung identisch, mit weissen Reebok-Schuhen, Jeans und schwarzen Pullis gekleidet gewesen sei (siehe hierzu den Wahrnehmungsbericht des Zivilklägers P.____