39 musste gemäss Bericht mit 6 Einzelknopfnähten in Lokalanästhesie genäht werden, wobei ihm zuerst eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % bis am 11. November 2019 attestiert und vom Hausarzt sodann bis am 15. November 2019 verlängert wurde. Die Aussagen des Straf- und Zivilklägers I.________ sind nach dem Gesagten mit der Vorinstanz als konstant sowie frei von Widersprüchen und Aggravierungstendenzen zu bezeichnen. Sie decken sich mit dem im Ereignisbericht vom 10. November 2019 Festgehaltenen und werden auch von objektiven Beweismitteln gestützt.