__ stützen denn ebenfalls die Schilderungen im Ereignisbericht der M.________ und in den Wahrnehmungsberichten. Auch die beiden Restaurantmitarbeiterinnen haben darauf verzichtet, Personen falsch oder übermässig zu beschuldigen und haben auch offen eingestanden, wenn sie sich an etwas nicht mehr erinnerten. Dies spricht für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Diese nicht parteiöffentlich erhobenen Aussagen werden hiernach als Ergänzung der primären Beweismittel in die konkrete Beweiswürdigung einbezogen.