239 ff.) und AI.________ (pag. 280 ff.) stimmen sodann ebenfalls mit den Darlegungen in sämtlichen Wahrnehmungsberichten und den Aussagen der anderen PolizeibeamtInnen überein. Alle haben chronologisch und stringent sowie verzichtend auf Übertreibungen oder Aggravierungen die Vorfälle vom 09.11.2019 in den verschiedenen Phasen gleich und konstant geschildert. Die auch nicht parteiöffentlich erhobenen Aussagen von U.________ (pag. 256 ff.), AD.________ AE.________ (Wirtin Restaurant AD.________; pag. 270 ff.) und AF.________ (Serviceangestellte Restaurant AA.