__ Fans zu gewaltsamen Ausschreitungen mit diversen Sachschäden und Verletzungen gegenüber den anwesenden Sicherheitskräften (Polizisten und M.________- Sicherheitsmitarbeiter) kam. Von den Beschuldigten E.________ und G.________ wird zudem nicht bestritten, sich am fraglichen Abend zur Tatzeit am Bahnhof T.________ aufgehalten zu haben und Teil der Personengruppe gewesen zu sein, die von den Polizeibeamten hätte kontrolliert werden sollen. Von allen Beschuldigten wird demgegenüber bestritten, sich an den Ausschreitungen am Bahnhof T.________ beteiligt zu haben. Die Beschuldigten A.________ und C.___