Der Beschuldigte ging somit gewaltsam gegen die im Bahnhof T.________ anwesenden Polizisten sowie Sicherheitsmitarbeiter der M.________ vor, wobei er sich als aktiver Teilnehmer eines zusammengerotteten Haufens mit vereinten Kräften an Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen beteiligte, wobei diese Handlungen von einer friedensstörenden Grundstimmung geprägt waren. Zudem ging er gewaltsam, in einer Ansammlung von Personen mit einer friedensstörenden Grundstimmung gegen Sachen vor, wodurch er zum Nachteil der O.________ und der M.________ AG einen Sachschaden in der Höhe von CHF 6'890.37 mitverursache.