Danach habe es erneut 2,5 Monate bis zur Überweisung des Strafbefehls an die Vorinstanz gedauert, wovon 2 Monate als Verfahrensstillstand zu qualifizieren seien. Das Untersuchungsverfahren habe somit für ganze 13 Monate stillgestanden. Rund 7,5 Monate nachdem das Verfahren zum erstinstanzlichen Gericht gelangt sei, habe man den Beschuldigten den Rückzug der Einsprache nahegelegt und erst nach über einem Jahr sei die Terminumfrage verschickt worden. Es liege damit ein Verfahrensstillstand von 12 Monaten vor.