Wie dargelegt, handelt es sich bei den in der Rechtsprechung und Lehre ausgearbeiteten Richtlinien lediglich um Empfehlungen und nicht um zwingend einzuhaltende Vorgaben. Die einvernommenen Personen wurden im Weiteren explizit darauf aufmerksam gemacht, dass die wahrgenommenen Personen auch nicht auf dem Fotobogen sein können. Die Identifikation der Beschuldigten mittels Fotovorweisung ist daher rechtmässig erfolgt und entsprechend verwertbar. Auch die Rüge der Verteidigung des Beschuldigten A.________ verfängt nicht.