Es handelt sich folglich gerade um kein «Potpurri» von Personen. Dieses Signalement war bereits im Vorfeld zu den Einvernahmen bekannt, womit der Täteridentifikation nicht schädlich ist, dass die Auskunftspersonen anlässlich ihrer Einvernahme nicht dazu aufgefordert wurden, die Täterschaft zu beschreiben. Die mögliche Täterschaft wurde damit bereits durch die Auswahl dieser Personen eingegrenzt und die in die Fotovorweisung aufgenommenen Personen entsprechen dem Signalement der «Zeugen».