31 gen vorangehen. Die Täterbeschreibung sei Grundlage für die Wahl der Vergleichspersonen, die dem Zeugen gegenübergestellt werden sollen. Weiter müssten die Personen, die den Zeugen im Rahmen einer Täteridentifikation gegenübergestellt werden sollen, sei es in Form einer Live-Gegenüberstellung (sog. line-up) oder von Fotovorlagen, sei es sequenziell einer nach dem anderen oder simultan, der Täterbeschreibung entsprechen.