Dies erhellt, dass in den allermeisten Fällen durch die Polizei selbst keine Einvernahme der eigenen Kollegen erfolgt, womit deren Wahrnehmungen einzig im Anzeigerapport festgehalten werden. Im Vorliegenden wurden jedoch nicht nur ein allgemeiner Anzeigerapport und persönliche Berichtsrapporte der vor Ort anwesenden Polizeibeamten verfasst, sondern diese wurden daneben auch polizeilich einvernommen. Mit Blick auf die Rüge der Vertei-