_, K.________, L.________, AI.________ und P.________ sind entsprechend verwertbar. Einvernahmen der Polizeibeamten und Dritten Vorab ist das Folgende festzuhalten: Mehrheitlich entstehen Anzeigerapporte im Rahmen vom polizeilichen Ermittlungsverfahren gemäss Art. 306 ff. StPO. Dabei hat die Polizei gemäss Art. 307 Abs. 3 StPO ihre Feststellungen und die von ihr getroffenen Massnahmen laufend in schriftlichen Berichten festzuhalten und diese nach Abschluss ihrer Ermittlungen zusammen mit den Anzeigen, Protokollen, weiteren Akten sowie sichergestellten Gegenständen und Vermögenswerten umgehend der Staatsanwaltschaft zuzustellen.