8.4 Würdigung der Kammer 8.4.1 Rechtliche Grundlagen Vorab kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zum Teilnahme- und Konfrontationsrecht von beschuldigten Personen verwiesen werden (pag. 1195 f., S. 10 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung.)