Hinsichtlich der Aussagen der Polizisten sei darauf hingewiesen, dass diesbezüglich auch Berichtsrapporte vorliegen, die Aussagen mithin nicht das einzige, wesentliche Beweismittel darstellen. Berichtsrapporte enthalten ihrer Natur nach fast ausnahmslos Äusserungen, die materielle Belastungen enthalten. Wäre dies nicht der Fall, könnte die Polizei darauf verzichten, solche Berichte zu verfassen. Zudem würde es einen prozessökonomischen Unsinn bedeuten, wenn jeder Polizeibeamte, der in einer laufenden Strafuntersuchung einen Bericht verfasst, zusätzlich noch parteiöffentlich befragt werden müsste, um den Bericht als Beweisgrundlage hinzuziehen zu können.