Sämtliche der acht am 03.11.2020 erlassenen Strafbefehle genügen nach Auffassung des Gerichts den Anforderungen an den Anklagegrundsatz. Die Anklage ist mit Blick auf die vorgeworfenen Tathandlungen hinreichend klar umschrieben und individualisiert, sodass für jeden Beschuldigten stets klar war, welche Tat ihm vorgeworfen wird und eine wirkungsvolle Verteidigung garantiert war, wie sich auch anlässlich der Plädoyers an der Hauptverhandlung zeigte. Folglich wurde dem Anklageprinzip in casu Genüge getan