M.________ (Zugunternehmen) Mitarbeiter davon am Kopf getroffen und ein Polizeifahrzeug beschädigt wurden sowie wiederum das Sprayen und Anbringen von Klebern mit Logos der Ultras V.________ auf dem Rückweg der Extrafahrt im und am M.________ Zug). Dass die gegen alle 8 Beschuldigten ausgefällten Strafbefehle diesbezüglich inhaltlich identisch sind, vermag denn auch nicht weiter zu erstaunen: