19 Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt handelt von Ausschreitungen im Nachgang zum auswärtigen Fussballspiel des FC V.________ gegen den Z.________ (Fussballclub) vom 09.11.2019 am Bahnhof T.________ und wurde unter genauer Angabe von Datum, Ort und Uhrzeit sowie der einschlägigen Gesetzesbestimmungen prägnant dargestellt. Nota bene umschreibt der Strafbefehl die am Bahnhof T.________ erfolgten Ausschreitungen gegenüber einzelnen Privatpersonen, der Polizei und Sachen eindeutig. Der Sachverhalt ergibt sich damit direkt aus dem Strafbefehl und nicht nur aus den Akten.