vgl. auch pag. 1193, S. 8 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1648 [für die Vorbringen der Verteidigungen vor oberer Instanz wird im Nachfolgenden jeweils auf die sich in den Akten befindliche Audioaufnahme der Parteivorträge verwiesen]). 7.2 Rechtliche Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zum Anklagegrundsatz ausführlich und zutreffend dargelegt, darauf kann verwiesen werden (pag. 1193 f., S. 8 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 7.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz verneinte eine Verletzung des Anklagegrundsatzes und führte begründend das Folgende aus (pag.