die Kosten- und Entschädigungsfolgen des Freispruchs); - Urteil gegen den Beschuldigten E.________ (Bst. D. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs): Freispruch von der Anschuldigung der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 9. November 2019 rund um den Bahnhof T.________ z.N. des Blumenladens U.________, Gemeinde T.________ und N.________ AG (Bst. D./I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, exkl. die Kosten- und Entschädigungsfolgen des Freispruchs); - Urteil gegen den Beschuldigten G.________ (Bst. E. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs):