Die weiteren notwendigen Verfügungen seien zu erlassen. 5.3 Beschuldigter E.________ Rechtsanwalt F.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung namens und im Auftrag des Beschuldigten E.________ die folgenden Anträge (pag. 1683 f.): 1. In Aufhebung der vorinstanzlichen Dispositiv-Ziffer D./II. sei der Beschuldigte vollumfänglich von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. In Aufhebung der vorinstanzlichen Dispositiv-Ziffer D. seien die vorinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich auf die Staatskasse zu nehmen.