2 Strafbefehl); 1.3 des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 9. November 2019 in .________ T.________ (Ziff. 2 Strafbefehl). 2. Unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern. 15 II. 1. Es sei festzustellen, dass die Gemeinde T.________ die Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen hat und dieser [recte diese] auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann.