1655), eine E-Mail vom 17. Februar 2025 von Herrn Y.________ (pag. 1656 f.), einen aktuellen Unterhaltsvertrag (pag. 1658 ff.) und Kontoauszug des Beschuldigten E.________ (pag. 1664) ein. Die genannten Dokumente wurden nach Gewährung des rechtlichen Gehörs antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 1645).