Die Beschuldigten A.________ und G.________ reichten im Anschluss an ihre jeweilige Einvernahme ein handgeschriebenes Statement zu Handen der Kammer ein, in welchem sie sich zum Verfahren und zu ihrer Person äusserten (pag. 1650 ff.). Die beiden Dokumente wurden nach Gewährung des rechtlichen Gehörs antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 1638; 1644). Die Verteidigung des Beschuldigten A.________ reichte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung einen Lohnausweis des Beschuldigten ein (pag. 1654). Weiter reichte die Verteidigung des Beschuldigten E.________ einen Situationsplan des Bahnhofs T.________ (pag. 1655), eine E-Mail vom 17. Februar 2025 von Herrn Y.