__ sowie den Zivilkläger P.________ wurde vorgängig zu ihrer Einvernahme eine Entbindungserklärung vom Amtsgeheimnis bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern eingeholt (datierend vom 13. November 2024, pag. 1553). Die Straf- und Zivilkläger K.________ und J.________ sowie der Zivilkläger P.________ beantragten im Anschluss an ihre jeweilige Einvernahme, sie seien von der weiteren Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu dispensieren. Die Anträge wurden nach Gewährung des rechtlichen Gehörs von der Kammer antragsgemäss gutgeheissen (pag. 1625; 1630; 1635). Die Beschuldigten A.