13 Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz aktuelle Strafregisterauszüge über die Beschuldigten eingeholt (alle datierend vom 5. Februar 2025, pag. 1585-1597). Weiter wurden die Steuerunterlagen aus den Jahren 2022 und 2023 über den Beschuldigten A.________ bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern (pag. 1563 ff.), die Strafakten O .________ bzw. PEN .________ betreffend den Beschuldigten G.________ beim Regionalgericht Oberland und die Strafbefehle vom 25. März 2020 über den Beschuldigten A.________ (O .________, pag. 1601 ff.), den Beschuldigten C.________ (O .________, pag.