4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen und Dispensationsanträge Den Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 24. Januar 2024 in Aussicht gestellt, dass von Amtes wegen – vorbehalten einer allfälligen Selbsteinreichung durch die Beschuldigten – aktuelle Steuerdaten aus den Jahren 2022 und 2023 bei den zuständigen Steuerbehörden ediert werden (pag. 1370 ff.). Mit Eingabe vom 19. Februar 2024 reichte der Beschuldigte G.________ daraufhin ihn betreffende Steuerunterlagen ein (pag. 1404 ff.), der Beschuldigte C.________ kam der gerichtlichen Aufforderung mit Eingabe vom 22. Februar 2024 nach (pag. 1423 ff.) und der Beschuldigte E.______