_, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin D.________, erklärte am 9. Februar 2023 Berufung betreffend die Kosten- und Entschädigungsfolgen des ergangenen Freispruchs, die Schuldsprüche wegen Sachbeschädigung (mehrfach begangen), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Landfriedensbruchs sowie die mit den Schuldsprüchen in Zusammenhang stehenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen.