Weiter erklärte er im Zivilpunkt sowie gegen die weiteren Verfügungen (beschränkt auf Ziff. I./III./5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) die Berufung (pag. 1286 ff.). - Der Beschuldigte G.________, privat verteidigt durch Rechtsanwältin H.________, erklärte am 8. Februar 2023 Berufung betreffend die Kosten- und Entschädigungsfolgen des ergangenen Freispruchs, die Schuldsprüche wegen Sachbeschädigung (mehrfach begangen), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Landfriedensbruchs sowie die mit den Schuldsprüchen in Zusammenhang stehenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen.