6. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der über G.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. f i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 7. Die Löschung der über Rieben Jan Milan erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. .________) durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 lit. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).